Wir helfen Ihnen!
Bei einer Kündigungsschutzklage vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht und kämpfe gemeinsam mit meinen Mitarbeitern für Ihre Weiterbeschäftigung oder eine gerechte Abfindung. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass Sie die maximale Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Auch bei Abmahnungen sind wir an Ihrer Seite. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und unterstützen Sie dabei, angemessen und effektiv darauf zu reagieren. Unser Team erarbeitet eine fundierte Strategie, um Ihre Position zu stärken und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.
Darüber hinaus sind wir Ihr Ansprechpartner bei Aufhebungsverträgen. Wir beraten Sie umfassend, prüfen die rechtlichen Aspekte des Vertrags und verhandeln für Sie die bestmöglichen Konditionen. Somit stellen wir sicher, dass Sie eine faire Vereinbarung erhalten, die Ihren Interessen gerecht wird.
Kontaktieren Sie uns jetzt und nutzen Sie unseren kostenlosen Abfindungsrechner.
- Schnelle Lösung: Wenige Wochen bis zur maximalen Abfindung
- Umfassende Betreuung: Ihr Partner im Labyrinth der Paragraphen
- Volle Kontrolle: Wir beraten – Sie entscheiden
- 5 Sterne auf anwalt.de
Ihre Möglichkeiten:
Kündigung erhalten
Grundsätzlich empfehlen wir, eine Kündigung anwaltlich prüfen zu lassen – auch vor dem Hintergrund einer möglichen Sperre beim ALG 1. Bei unwirksamer Kündigung bieten sich Ihnen unterschiedliche Optionen.
Kündigungsschutzklage einreichen
Fehler im Kündigungsschreiben, nicht eingehaltene Fristen, fehlende Abmahnung – es gibt viele Gründe, die zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz nicht stillschweigend, wehren Sie sich. Wir lassen Sie nicht allein.
Vergleich aushandeln
Weiterbeschäftigung ist nach einer Kündigung oftmals keine Option. Dennoch: Im Zuge einer außergerichtlichen Güteverhandlung können beide Parteien sich auf einen Vergleich einigen. Bedeutet: Abfindung – Verhandlungsgeschick ist gefragt.
Ermitteln Sie Ihre Abfindung!
Vereinbaren Sie gleich ein Erstgespräch.
So erhalten Sie Ihre Abfindung:
1. Abfindungshöhe ermitteln
2. Ersteinschätzung
Wir Beraten Sie zum optimalen Vorgehen. Beachten Sie! Sie haben nur eine Frist von 3 Wochen, um zu handeln, da die Kündigung ansonsten wirksam wird.
3. Erfolgreiche Lösung
Bequem und ohne finanzielles Risiko online einen Auftrag erteilen. Unsere erfahrenen Anwälte setzen sich sofort ein, um Ihre Abfindung durchzusetzen.
Wann ist eine Kündigungs-
schutzklage ratsam?
- Wenn Ihnen eine Sperrung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) von der Agentur für Arbeit droht.
- Sie die Kündigung nicht akzeptieren möchten und Ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen.
- Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben, ohne zuvor abgemahnt worden zu sein, z.B. bei unerlaubter Selbstbeurlaubung oder Arbeitsverweigerung.
- Die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und dies für Sie nachteilige Folgen hat.
- Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen.
- Sie eine Abfindung aushandeln möchten, um Ihre finanziellen Interessen abzusichern.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Im Falle einer Kündigung können Sie uns gern konsultieren, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine angemessene Vorgehensweise zu besprechen.